Wissenswertes: Der Mietvertrag
Die Wohnungssuche war erfolgreich, die Traumwohnung ist gefunden, nun muss nur noch der Mietvertrag unterschrieben werden, dann können Sie einziehen. Aber was muss eigentlich genau im Mietvertrag stehen – worauf sollten Sie achten?Vorlage: So sieht ein einwandfreier Mietvertrag aus.
Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Meist wird ein Formularvertrag verwendet. Da aber im BGB (§§ 535-548) alle wichtigen Punkte zu Mietverträgen gesetzlich festgelegt sind, reicht es theoretisch auch aus, wenn der Mietvertrag mündlich oder formlos abgeschlossen wird. Auch besondere Rechtsvorschriften, zu denen auch die Mieterschutzgesetze zählen, sind im BGB (§§ 305-310) zu finden. Selbst wenn im individuellen Mietvertrag Anderes vereinbart wurde, gelten diese gesetzlichen Regelungen.
Das muss im Mietvertrag stehen
Ein Mietvertrag besteht in aller Regel aus folgenden Angaben:- Name und Anschrift von Vermieter und Mieter
- genaue Beschreibung des vermieteten Objekts, also der Wohnung und aller mitvermieteten Räume (z.B. Keller, Dachboden), sowie der Nutzungsrechte (z.B. Waschküche, Stellplatz, Gemeinschaftsgarten)
- Höhe der Nettokaltmiete, genaue Auflistung der Nebenkosten und der monatlichen Gesamtmiete der Wohnung
- Falls eine Index- oder Staffelmiete vereinbart wurde: genaue Aufschlüsselung und Zeitplan der Mieterhöhungen
- Höhe der Mietsicherheit (Kaution, Deponat)
- Kündigungsfristen und ggf. Befristung des Mietverhältnisses
- Verpflichtungen des Mieters (Durchführung von Schönheitsreparaturen, Treppenhausreinigung etc.)
Kündigung des Mietvertrags
Als Mieter können Sie Ihren Mietvertrag ohne Angaben von Gründen unter Einhaltung einer allgemeinen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Längere Kündigungsfristen sind, auch wenn sie im Mietvertrag festgelegt wurden, nicht rechtskräftig. Viele Vermieter lassen sich auch auf eine kürzere Kündigungsfrist ein, wenn Sie ihnen mehrere Nachmieter vorschlagen. Die Kündigung muss immer schriftlich – am besten per Einschreiben – erfolgen.Eine Kündigung durch den Vermieter ist deutlich schwieriger. Er muss entweder Eigenbedarf anmelden und nachweisen können oder es müssen schwerwiegende Verletzungen des Mietvertrags durch den Mieter vorliegen. Wird Ihnen von Seiten Ihres Vermieters gekündigt, wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren örtlichen Mieterverein, um prüfen zu lassen, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist.

