Umzugsschaden - wer haftet wann?

Es gibt den Spruch "Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt" - und für den ein oder anderen Viel-Umzieher mag da etwas dran sein: Aus Versehen gestolpert, schon hat das Riesenaquarium einen Sprung, der Flügel eine Macke, das Geländer einen Kratzer.
Als wenn ein Umzug an sich nicht schon genug kosten würde, wird es bei Schäden am Umzugsgut unter Umständen richtig teuer. Doch wer haftet in solchen Fällen eigentlich für den entstandenen Schaden?

Wie sind Sie selbst gegen Schäden beim Umzug versichert?

Die übliche Hausratsversicherung, die wohl jeder abgeschlossen hat, deckt in der Regel nur Umzugsschäden ab, die in der alten und neuen Wohnung entstehen, nicht während des Transports. Und: Für selbst verursachte Sach- bzw. Personenschäden sind Sie natürlich auch selbst verantwortlich.

Über die sonstige Haftung entscheidet in erster Linie die Art des Umzugs.

Umzugsfirmen haften für Schäden

Es ist vielleicht der sicherste Weg, bei einem Schaden trotzdem noch einen günstigen Umzug zu erleben: Engagieren Sie ein Umzugsunternehmen mit einem Komplettumzug!

Umzugsunternehmen mit Umzugs-LKW über 3,5 Tonnen unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz, das eine Haftpflichtversicherung zwingend vorschreibt. Nach §451e des Handelsgesetzbuchs haften Umzugsfirmen für Schäden beim Umzug bis zu einem Grundhaftungsbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen bzw. einer maximalen Schadenshöhe, abhängig von der Größe des Umzugs. Erstattet wird allerdings nur der Zeit-, nicht aber der Neuwert.
Wenn Ihr gesamtes Umzugsgut diesen Wert deutlich überschreitet, sollten Sie eine zusätzliche Transportversicherung abschließen.

Doch nicht immer übernimmt die Umzugsspedition die Kosten für den entstandenen Schaden. Sie haftet nur, wenn Gesonderte Haftungsausschlüsse gibt es zudem oftmals für besonders wertvolle und empfindliche Güter wie teure Erbstücke oder auch Pflanzen und Tiere. Transportieren Sie diese Dinge am Besten selbst.

Haftung bei unbezahltem Freundschaftsdienst

Es steht außer Frage: Wer sich von Freunden und Bekannten beim Umzug helfen lässt, hat einen verhältnismäßig günstigen Umzug. Allerdings kann gerade wenn etwas schief geht, der Schuss auch nach hinten losgehen. Kostenlose Hilfe von Freunden beim Umzugs gilt als reine Gefälligkeit und solche sind von der Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt - beim Umzug vom Freund verursachte Schäden werden also nicht übernommen.
Die Haftung ist nur dann klar geregelt, wenn der Schadensverursacher aus Vorsatz oder in grober Fahrlässigkeit handelt - was höchst selten vorkommen dürfte und wenn auch nur schwer nachweisbar ist.

Der einzige Weg die Haftung privater Umzugshelfer bei Schäden abzuklären, ist ein vor dem Umzug aufgesetzter Vertrag, der den Helfer zur Haftung verpflichtet. Dann besteht auch die Möglichkeit, dass dieser einen Zusatz in seine Haftpflichtversicherung einfügen lässt, so dass die Kosten für Umzugsschäden von der Versicherung übernommen werden.

Wenn Sie bezahlte Umzugshelfer (aus Jobbörsen o.ä.) engagieren, sollten Sie im Vorwege klären, ob diese eine Versicherung für Schäden beim Umzug abgeschlossen haben und sich von dieser eine Kopie aushändigen lassen.

Noch auf der Suche nach Umzugshelfern?
In Jobbörsen können Sie nach günstigen Umzugshelfern online suchen.

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