Umzugskosten von den Steuern absetzen
Nach einem Umzug ist bei vielen erst einmal sparen angesagt, auch wenn alles sorgfältig geplant und auf einen günstigen Umzug ausgelegt war: Umzugswagen, -firma und/ oder Helfer haben eben doch mehr Geld gekostet, als gedacht. Einen Teil der Umzugskosten können Sie jedoch von der Steuer absetzen – vor allem, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen (müssen). Welche Posten können Sie absetzen und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Finanzamt Ihnen die Kosten erstattet?Beruflicher Umzug: absetzbare Posten
Wenn sich durch einen Umzug die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde reduziert, spricht man von einem beruflich bedingten Umzug. Auch wenn das betriebliche Interesse überwiegt – zum Beispiel der Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung – gilt das beim Finanzamt als Begründung und es können folgende Umzugskosten abgesetzt werden:
- Die Miete für die bisherige Wohnung, falls diese nach dem Umzug noch einige Zeit leer steht
- Alle Kosten, die bei der Wohnungssuche entstehen: für Bahn- oder Busfahrten, Übernachtungen, Suchanzeigen, Maklergebühren
- Transportkosten und – versicherungen für die Wohnungseinrichtung
- Ggf. Kosten für eine Umzugsfirma oder für private Helfer – letztere müssen Ihnen allerdings schriftlich bestätigen, dass sie beim Umzug mitgearbeitet haben
Oben genannte Umzugskosten nennt man Werbungskosten. Sollten Sie diese nicht einzeln absetzen wollen – dieses Vorgehen ist mit einer genauen Dokumentation der Ausgaben beim Umzug verbunden – können Sie den finanziellen Aufwand auch in einer Pauschale geltend machen.
Privater Umzug: absetzbare Posten
Bei einem Umzug aus privaten Gründen wird in der Regel eine Pauschale erstattet: 20% der Gesamtkosten, maximal 600 Euro. Um diese Pauschale aber überhaupt zu bekommen, müssen Sie alle Rechnungen (nur Originale) beim Finanzamt einreichen und mit einem Kontoauszug nachweisen, dass zum Beispiel Handwerkerrechnungen tatsächlich bezahlt wurden. Absetzen lassen sich in der Regel folgende Posten:
- Schönheitsreparaturen und die Dienste von Umzugsunternehmen – zusammengefasst als "Haushaltsnahe Dienstleistungen"
- Ummeldegebühren (Personalausweis, KFZ-Papiere), Kosten, die durch einen Schulwechsel des Kindes entstehen (neue Schulbücher, Nachhilfeunterricht) – zusammengefasst als "Sonstige Kosten"
Um nicht erst bei den Steuern günstig wegzukommen, lohnt es sich natürlich schon bei der Umzugsplanung auf die Kosten zu achten: Bevor Sie sich für ein Umzugsunternehmen entscheiden, sollten Sie sich einen Überblick über das Angebot der verschiedenen Umzugsfirmen in Ihrer Region verschaffen und Preise vergleichen.
Tipp: Eine komplett kostenlose Umzugshilfe für den günstigen Umzug ist der Umzugskalender, mit dem Sie online Ihren Umzug planen können – inklusive Checklisten und Erinnerungsfunktion.

